Keine Toleranz für Aggression, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Libanon, Gaza und Israel
Ein Appell der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen fuer
Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.
Mit diesem Appell bin ich voll und ganz einverstanden.
"Die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM), eine Nichtregierungsorganisation von Juristinnen und Juristen mit Mitgliedern in vielen europäischen Ländern
fordert die Europäischen Regierungen und die Europäische Union auf
1. alle möglichen Maßnahmen innerhalb der Organe der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und innerhalb der bilateralen Beziehungen zu ergreifen
- um die Tötung von Zivilisten und die Zerstörung der Infrastruktur in Gaza, Libanon und Israel zu unterbinden
- um Initiativen für einen sofortigen Waffenstillstand zwischen den Beteiligten zu unterstützen
- Hilfe zu leisten für die leidende Bevölkerung in der Region, insbesondere in Libanon und Gaza im Rahmen der internationalen Hilfsorganisationen
- Initiativen zu unterstützen für einen dauerhaften Frieden in der Region, welcher das Existenzrecht eines Palästinensischen und eines Israelischen Staates innerhalb der durch die UN-Resolutionen 242 und 338 festgelegten Grenzen beinhaltet
2. ihren Einfluss zu nutzen innerhalb der Organe der Vereinten Nationen
- um jede Verletzung der Genfer Konvention, des Internationalen Rechts aller beteiligten Parteien zu verurteilen und um die Respektierung der Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs über das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes durchzusetzen
- um alle am Konflikt Beteiligten zu veranlassen die UN-Resolutionen bezüglich Israel und Palästina zu respektieren
- um Israel darauf hinzuweisen, dass es kein Recht hat Palästinensische Bürger zu entführen und in extrajudizielle Hinrichtungsaktionen zu ermorden; dass es kein Recht hat Palästinensisches Territorium in Gaza und in der West-Bank zu besetzen
- um die Hisbollah darauf hinzuweisen, dass sie kein Recht hat israelische Soldaten zu entführen und Anschläge auf israelisches Territorium insbesondere auch gegen die Zivilbevölkerung und Zivileinrichtungen zu verüben
- um Israel darauf hinzuweisen, dass sein Recht auf Selbstverteidigung nicht die exzessive Aggression einschließt welche die israelische Armee - wie schon in der Vergangenheit - auch in den vergangenen Tagen praktiziert hat. Insbesondere erlaubt das Recht auf Selbstverteidigung nicht die Ermordung von Zivilisten, die Vertreibung von Zivilisten, die Zerstörung der Wohnhäuser von Zivilisten und der Infrastruktur großer Teile Libanons und Gazas und auch nicht die dauerhafte Besetzung des libanesischen Territoriums.
3. allen politischen Einfluss zu nutzen, um die Ausweitung des Krieges zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf Syrien und Iran.
In ihren Bemühungen, das gegenwärtige Leiden der Bevölkerung in der Region zu beenden, werden die europäischen Regierungen daran erinnert, dass die Unterstützung der Hamas und der Hisbollah durch die Bevölkerung wesentlich auf den Skandal zurückzuführen ist, dass Palästina seit 60 Jahren illegal durch Israel besetzt gehalten wird, dass diese Situation durch die internationale Gemeinschaft toleriert wird, dass die Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs über die Verpflichtung Israels und anderer Staaten das Selbstbestimmungsrechts der PalästinenserInnen zu respektieren , missachtet wird.
Die EJDM wird alle Initiativen im Rahmen des internationalen und des nationalen Rechts unterstützen, damit diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die im Rahmen des Konflikts Kriegsverbrechen begangen haben."
Quelle: http://www.ejdm.eu/Libanon,%20Gaza,%20Israel.htm
Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.
Mit diesem Appell bin ich voll und ganz einverstanden.
"Die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM), eine Nichtregierungsorganisation von Juristinnen und Juristen mit Mitgliedern in vielen europäischen Ländern
fordert die Europäischen Regierungen und die Europäische Union auf
1. alle möglichen Maßnahmen innerhalb der Organe der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und innerhalb der bilateralen Beziehungen zu ergreifen
- um die Tötung von Zivilisten und die Zerstörung der Infrastruktur in Gaza, Libanon und Israel zu unterbinden
- um Initiativen für einen sofortigen Waffenstillstand zwischen den Beteiligten zu unterstützen
- Hilfe zu leisten für die leidende Bevölkerung in der Region, insbesondere in Libanon und Gaza im Rahmen der internationalen Hilfsorganisationen
- Initiativen zu unterstützen für einen dauerhaften Frieden in der Region, welcher das Existenzrecht eines Palästinensischen und eines Israelischen Staates innerhalb der durch die UN-Resolutionen 242 und 338 festgelegten Grenzen beinhaltet
2. ihren Einfluss zu nutzen innerhalb der Organe der Vereinten Nationen
- um jede Verletzung der Genfer Konvention, des Internationalen Rechts aller beteiligten Parteien zu verurteilen und um die Respektierung der Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs über das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes durchzusetzen
- um alle am Konflikt Beteiligten zu veranlassen die UN-Resolutionen bezüglich Israel und Palästina zu respektieren
- um Israel darauf hinzuweisen, dass es kein Recht hat Palästinensische Bürger zu entführen und in extrajudizielle Hinrichtungsaktionen zu ermorden; dass es kein Recht hat Palästinensisches Territorium in Gaza und in der West-Bank zu besetzen
- um die Hisbollah darauf hinzuweisen, dass sie kein Recht hat israelische Soldaten zu entführen und Anschläge auf israelisches Territorium insbesondere auch gegen die Zivilbevölkerung und Zivileinrichtungen zu verüben
- um Israel darauf hinzuweisen, dass sein Recht auf Selbstverteidigung nicht die exzessive Aggression einschließt welche die israelische Armee - wie schon in der Vergangenheit - auch in den vergangenen Tagen praktiziert hat. Insbesondere erlaubt das Recht auf Selbstverteidigung nicht die Ermordung von Zivilisten, die Vertreibung von Zivilisten, die Zerstörung der Wohnhäuser von Zivilisten und der Infrastruktur großer Teile Libanons und Gazas und auch nicht die dauerhafte Besetzung des libanesischen Territoriums.
3. allen politischen Einfluss zu nutzen, um die Ausweitung des Krieges zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf Syrien und Iran.
In ihren Bemühungen, das gegenwärtige Leiden der Bevölkerung in der Region zu beenden, werden die europäischen Regierungen daran erinnert, dass die Unterstützung der Hamas und der Hisbollah durch die Bevölkerung wesentlich auf den Skandal zurückzuführen ist, dass Palästina seit 60 Jahren illegal durch Israel besetzt gehalten wird, dass diese Situation durch die internationale Gemeinschaft toleriert wird, dass die Rechtsauffassung des Internationalen Gerichtshofs über die Verpflichtung Israels und anderer Staaten das Selbstbestimmungsrechts der PalästinenserInnen zu respektieren , missachtet wird.
Die EJDM wird alle Initiativen im Rahmen des internationalen und des nationalen Rechts unterstützen, damit diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die im Rahmen des Konflikts Kriegsverbrechen begangen haben."
Quelle: http://www.ejdm.eu/Libanon,%20Gaza,%20Israel.htm
kranich05 - 2006/08/02 17:07
Soviel ich weiß,...
mein Wissen entnehme ich „Palästina. Gaza und Westbank, Geschichte, Politik, Kultur“ von Dietmar Herz und Julia Steets, Becksche Reihe, 4. Auflage 2002, S. 30/31.
Dort heißt es, daß die Generalversammlung der UN am 29.11.1947 die Resolution 181 beschloß, die sog. Teilungsresolution, des Inhalts:
Aufhebung des britischen Mandats, Teilung in einen jüdischen und einen palästinensischen Staat, Regierungsgewalt über Jerusalem an die internationale Gemeinschaft.
Dabei entfielen auf den arabischen Staat etwa 43% und den jüdischen etwa 56% des Territoriums.
Es folgten bürgerkriegsähnliche Zustände, Abzug der britischen Truppen früher als vorgesehen im Mai 1948 und einseitige Ausrufung des Staates Israel am 14.5. 1948.
Danach bekanntlich israelisch-arabischer Krieg mit Waffenruhe (kein Friedensvertrag) erst im März 1949.
„Als Ergebnis des Krieges hatte Israel sein Gebiet um gut ein Drittel vergrößert und kontrollierte nun 76% des Territoriums anstelle der im Teilungsplan vorgesehenen 56%.“
Mir scheint plausibel, daß sich die bewusste Passage im Appell von EJDM auf diesen Sachverhalt bezieht. Aber natürlich wäre es auch möglich, von den Verfassern des Appels selbst eine Erläuterung zu erbitten.
Mit Gruß