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Dienstag, 28. Juli 2009

Wladimir Wyssozki

W. W. nicht ganz vergessen.
Hier singt er von einem "wissenschaftlichen Rätsel".
Kürzlich jährte sich sein Todestag.

Im Fall "Emmely" wird die Pflege des Arbeitsrechts der Nazis bis auf den heutigen Tag offenkundig

Der Fall der als "Emmely" bekannten Kassiererin (und aktiven Gewerkschafterin) eines Supermarktes, die wegen eines - ihr vermutlich untergeschobenen - Bagatellvergehens nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen wurde, beschäftigt heute das Bundesarbeitsgericht.

In mehreren Instanzen wurde "Emmely" ins Unrecht gesetzt mit der Begründung, daß, auch wenn ihre 1,30 €-Verfehlung nicht bewiesen sei, doch ein Verdacht bestehe, der zum "Wegfall des Vertrauens" ihres sog. Arbeitgebers geführt habe und daher die Kündigung rechtfertige ("Verdachtskündigung").

Empörend ist ja schon, daß nicht bewiesene Tatsachen, sondern Verdachtsgefühle des mehr oder weniger gnädigen Ausbeuters eine Existenz vernichten dürfen. Doch davon will ich jetzt absehen.

Anmaßend und nur aus der faschistischen Gefolgschaftsideologie erklärbar ist die Zumutung, daß zwischen der Partnern eines Arbeitsvertrages Vertrauen herrschen müsse.
In solchem Vertrag sind Leistungen beider Seiten vereinbart. Diese sind zu erbringen, was notfalls mit juristischem Nachdruck gesichert bzw. sanktioniert wird.
Schluß. Ende. Aus.

Wie komme ich dazu, meinem Ausbeuter zu vertrauen?
Wie komme ich dazu, mich so verhalten zu müssen, daß der Liebe Gott, äh, der Herr im Hause, äh, der "Arbeitgeber", in Wahrheit: Der Ackermann, der 25% und mehr aus mir herausschinden will, mir zu vertrauen geruht?

Rolf Geffken, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich mit Professor Rieble auseinandersetzt, einem unternehmensgesponserten Arbeitsrechtler der Uni München und natürlich Verteidiger dieser die Menschenwürde verletzenden juristischen Tradition, deckt auf, "daß diese Konstruktion des »Vertrauensverhältnisses« direkte Folge der Konzeption des »personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses« war und ist, wie sie erstmals in dem Gesetz über die Ordnung der nationalen Arbeit der Nazis aus dem Jahre 1934 auftaucht. Hier war die Ursache für die spätere Rechtsprechung zur sogenannten Verdachtskündigung des Reichsarbeitsgerichts, die dann nahtlos vom Bundesarbeitsgericht im Jahre 1955 übernommen wurde."

"Emmely", die ich bei einer Solidaritätsveranstaltung persönlich kennengelernt habe, gilt meine Solidarität und meine Bewunderung für ihren Mut, den ungleichen Kampf durchzustehen.

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