Solidarität mit "Emmely" - Es geht nicht um 1,30 €!
Nachher werde ich zum heutigen "Solidaritätsnachmittag" mit "Emmely" vor Kaiser's an der Ecke Wrangelstr./Falckensteinstr. fahren.
Wahrscheinlich werde ich davon mit einigen Fotos später hier im Blog berichten.
Worum es eigentlich geht, hat Archi Kuhnke (Gruppe ‚Solidarität mit Emmely’, Berlin) auf der Demo „Wir
zahlen nicht für Eure Krise!“ am 28. 3. 2009 sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Obwohl ich an dieser Demo teilgenommen habe, habe ich seine Rede nicht gehört. (Alter Mann muß für sich so'ne lange Demo einschließlich Auftakt- und Abschlußkundgebung etwas verkürzen.)
Hier ist seine Rede im Wortlaut:
Liebe aufbrechende Massen!
Liebe Menschen, die Widerstand dagegen leisten die Lasten der von Banken und Konzerne verursachten Krise bezahlen zu sollen!
Die Verdachtskündigung ist ein juristisches Instrument der Arbeitgeber gegen unliebsame Menschen, die im Betrieb Streiks organisieren und Vorgesetzten Widerworte geben. Dabei kann mit verleumderischen Begründungen, die nicht bewiesen werden müssen, trotzdem nach herrschender Rechtsmeinung eine fristlose Entlassung legal sein - sie ist ein wohl eingeübtes Mittel der Unternehmen sich auf Krisen orzubereiten.
Unsere Recherchen als ‚Soli-Komitee für Emmely’, zeigen, dass die Unternehmer solche Verdachtskündigungen im zurückliegenden Jahr alle paar Wochen ausgesprochen haben, quasi ausschließlich gegen gewerkschaftliche Basisaktivisten und Betriebsratsmitglieder, die sich nicht in sozialpartnerschaftliche, faule Deals haben einbinden lassen. Die Dunkelziffer dieser willkürlichen Maßnahme ist von uns nicht erahnbar.
Wir mussten in den von Emmely geführten Kündigungsschutzprozessen in beiden Instanzen zur Kenntnis nehmen, dass dort Urteile gefällt wurden, die den sozialen Rahmen, die konkreten betrieblichen Konflikte systematisch, willkürlich und ausdrücklich total ausblendeten und die rechtsstaatlichen Grundsätze außer Acht ließen, die da heißen: im Zweifelsfall für den sozial Schwächeren, im Zweifelsfall für den Beschuldigten.
Als weitere Ungeheuerlichkeit deutscher Arbeitsrechtsprechung wurde deutlich, dass es eine völlige Maßlosigkeit gibt, was das Verhältnis von lediglich behauptetem Schaden und als zulässig geltende einheitliche Bestrafungsgröße durch die unternehmerische Selbstjustiz – Kündigung- angeht: die vorherrschend unternehmenshörige Meinung der Arbeitsrechtler in der Presse lautete: egal ob zwei Cent oder 1000 € veruntreut seien, das Strafmaß Existenzvernichtung durch Kündigung sei gerechtfertigt wegen Vertrauensverlust des Patron. Eine solche systematische Unverhältnismäßigkeit von behaupteter Tatwirkung und tatsächlich verhängter Strafehöhe gibt es ansonsten bei keinem Kriminaldelikt, bei keinem
Wirtschaftsverbrechen, bei keinem Kapitalverbrechen. Die allerhöchste Rechtsprechung im Arbeitsrecht bemüht zu ihrer Rechtfertigung die obrigkeitsstaatliche Kategorie der ‚notwendigen Abschreckung weiterer Täter’. ‚Abschreckung’ – ein tragender Begriff also der vordemokratischer Justiz. Und dies alles bei
einem nicht bewiesenen, sondern nur als „wahrscheinlich“ unterstellten Fehlverhalten, wie die Rechtanwältin von Emmelys Arbeitgeber vor Gericht offen zugeben hat.
‚Abschreckung im Arbeitsverhältnis’, das ist ebenso vordemokratisch, wie die Forderung der Berliner Organe der Justiz in diesem Fall, sie dürfe nicht kritisiert werden, schon gar nicht als ‚barbarisch’.
Unsere Soli-Gruppe hat immerhin einen bundesweiten Disput über das infame Instrument ‚Verdachtskündigung’ hervorgerufen. Die Erfahrungen der Bevölkerung der letzten Jahre führte hier zu einer weitüberwiegend mehrheitlichen empörten Zurückweisung des Konstrukt ‚Verdachtskündigung’.
Er geht jetzt genau um die Solidarität mit den Unbequemen, mit StreikorganisatorInnen, es geht um die Konstituierung einer Ethik des Widerstands in dieser Krise.
Emmely kämpft um ihr Recht. In den bisherigen gerichtlichen Instanzen erfolglos. Und auch die weiteren notwendigen juristischen Konflikte vor Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht werden möglicherweise nicht für sie selbst zur Gerechtigkeit führen, wohlmöglich aber den Tausenden von mutigen Emmelys der nächsten Jahre mehr Sicherheit bringen. Solcher Erfolg wird wesentlich vom Maß unserer Unterstützung in diesen Auseinandersetzungen abhängen.
Wir brauchen nämlich in dieser Krise Zehntausende, nein, Hunderttausende ihre Interessen einfordernde und standhaft sich wehrende Emmelys!
Wahrscheinlich werde ich davon mit einigen Fotos später hier im Blog berichten.
Worum es eigentlich geht, hat Archi Kuhnke (Gruppe ‚Solidarität mit Emmely’, Berlin) auf der Demo „Wir
zahlen nicht für Eure Krise!“ am 28. 3. 2009 sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Obwohl ich an dieser Demo teilgenommen habe, habe ich seine Rede nicht gehört. (Alter Mann muß für sich so'ne lange Demo einschließlich Auftakt- und Abschlußkundgebung etwas verkürzen.)
Hier ist seine Rede im Wortlaut:
Liebe aufbrechende Massen!
Liebe Menschen, die Widerstand dagegen leisten die Lasten der von Banken und Konzerne verursachten Krise bezahlen zu sollen!
Die Verdachtskündigung ist ein juristisches Instrument der Arbeitgeber gegen unliebsame Menschen, die im Betrieb Streiks organisieren und Vorgesetzten Widerworte geben. Dabei kann mit verleumderischen Begründungen, die nicht bewiesen werden müssen, trotzdem nach herrschender Rechtsmeinung eine fristlose Entlassung legal sein - sie ist ein wohl eingeübtes Mittel der Unternehmen sich auf Krisen orzubereiten.
Unsere Recherchen als ‚Soli-Komitee für Emmely’, zeigen, dass die Unternehmer solche Verdachtskündigungen im zurückliegenden Jahr alle paar Wochen ausgesprochen haben, quasi ausschließlich gegen gewerkschaftliche Basisaktivisten und Betriebsratsmitglieder, die sich nicht in sozialpartnerschaftliche, faule Deals haben einbinden lassen. Die Dunkelziffer dieser willkürlichen Maßnahme ist von uns nicht erahnbar.
Wir mussten in den von Emmely geführten Kündigungsschutzprozessen in beiden Instanzen zur Kenntnis nehmen, dass dort Urteile gefällt wurden, die den sozialen Rahmen, die konkreten betrieblichen Konflikte systematisch, willkürlich und ausdrücklich total ausblendeten und die rechtsstaatlichen Grundsätze außer Acht ließen, die da heißen: im Zweifelsfall für den sozial Schwächeren, im Zweifelsfall für den Beschuldigten.
Als weitere Ungeheuerlichkeit deutscher Arbeitsrechtsprechung wurde deutlich, dass es eine völlige Maßlosigkeit gibt, was das Verhältnis von lediglich behauptetem Schaden und als zulässig geltende einheitliche Bestrafungsgröße durch die unternehmerische Selbstjustiz – Kündigung- angeht: die vorherrschend unternehmenshörige Meinung der Arbeitsrechtler in der Presse lautete: egal ob zwei Cent oder 1000 € veruntreut seien, das Strafmaß Existenzvernichtung durch Kündigung sei gerechtfertigt wegen Vertrauensverlust des Patron. Eine solche systematische Unverhältnismäßigkeit von behaupteter Tatwirkung und tatsächlich verhängter Strafehöhe gibt es ansonsten bei keinem Kriminaldelikt, bei keinem
Wirtschaftsverbrechen, bei keinem Kapitalverbrechen. Die allerhöchste Rechtsprechung im Arbeitsrecht bemüht zu ihrer Rechtfertigung die obrigkeitsstaatliche Kategorie der ‚notwendigen Abschreckung weiterer Täter’. ‚Abschreckung’ – ein tragender Begriff also der vordemokratischer Justiz. Und dies alles bei
einem nicht bewiesenen, sondern nur als „wahrscheinlich“ unterstellten Fehlverhalten, wie die Rechtanwältin von Emmelys Arbeitgeber vor Gericht offen zugeben hat.
‚Abschreckung im Arbeitsverhältnis’, das ist ebenso vordemokratisch, wie die Forderung der Berliner Organe der Justiz in diesem Fall, sie dürfe nicht kritisiert werden, schon gar nicht als ‚barbarisch’.
Unsere Soli-Gruppe hat immerhin einen bundesweiten Disput über das infame Instrument ‚Verdachtskündigung’ hervorgerufen. Die Erfahrungen der Bevölkerung der letzten Jahre führte hier zu einer weitüberwiegend mehrheitlichen empörten Zurückweisung des Konstrukt ‚Verdachtskündigung’.
Er geht jetzt genau um die Solidarität mit den Unbequemen, mit StreikorganisatorInnen, es geht um die Konstituierung einer Ethik des Widerstands in dieser Krise.
Emmely kämpft um ihr Recht. In den bisherigen gerichtlichen Instanzen erfolglos. Und auch die weiteren notwendigen juristischen Konflikte vor Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht werden möglicherweise nicht für sie selbst zur Gerechtigkeit führen, wohlmöglich aber den Tausenden von mutigen Emmelys der nächsten Jahre mehr Sicherheit bringen. Solcher Erfolg wird wesentlich vom Maß unserer Unterstützung in diesen Auseinandersetzungen abhängen.
Wir brauchen nämlich in dieser Krise Zehntausende, nein, Hunderttausende ihre Interessen einfordernde und standhaft sich wehrende Emmelys!
kranich05 - 2009/04/18 10:55