Deutsche Verfassungen
Das Deutsche Historische Museum zeigt seit 18. September, wie mir mein Morgenradio soeben eröffnete, eine Ausstellung über Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Deutschland 1849 bis 1989.
Die Ausstellung habe ich noch nicht besucht aber das Radiogespräch mit einer der Kuratorinnen hat mich sogleich auf einige Fragen gebracht und zwar durch das, was NICHT gesagt wurde.
Ob die musealen Aufklärer wohl die Tatsache würdigen, daß das deutsche Volk – MIT EINER AUSNAHME – noch nie eine Verfassung hatte und auch jetzt nicht hat, die es sich selbst in direkter demokratischer Abstimmung gegeben hat?
Ob diese eine Verfassung, die durch einen Volksentscheid angenommen wurde, überhaupt erwähnt wird? Anscheinend nicht. Es ist die Verfassung der DDR von 1968, hier einige Informationen dazu.
Natürlich und zu Recht wird in der Ausstellung des DHM die Diskrepanz zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit an Hand der Bürgerrechte in der DDR abgearbeitet.
Ob eine Diskrepanz zwischen Verfassung und Wirklichkeit auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgemacht wird, blieb im Radiogespräch unerwähnt. Welchen Raum wird man einem Kritiker des bundesdeutschen Grundgesetzes und seiner Wirklichkeit wie Helmut Ridder einräumen?
Und eine letzte, vielleicht die wichtigste Frage:
Ob der Verfassungsrang solcher sozialen Menschenrechte, wie des Rechts auf Arbeit oder des Rechts auf Wohnung, den die DDR festgeschrieben hatte, gebührend gewürdigt wird? Und was die DDR geleistet hat, um Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit in diesen Lebensfragen in Übereinstimmung zu bringen und zu halten?
Das DHM hat sich, zumal in Zeiten von Schäuble 2.0, eines bedeutenden Themas angenommen.
Werde ich nach Besuch der Ausstellung ein weiteres mal den Eindruck seit 1989 anhaltender Gehirnwäsche haben?
Die Ausstellung habe ich noch nicht besucht aber das Radiogespräch mit einer der Kuratorinnen hat mich sogleich auf einige Fragen gebracht und zwar durch das, was NICHT gesagt wurde.
Ob die musealen Aufklärer wohl die Tatsache würdigen, daß das deutsche Volk – MIT EINER AUSNAHME – noch nie eine Verfassung hatte und auch jetzt nicht hat, die es sich selbst in direkter demokratischer Abstimmung gegeben hat?
Ob diese eine Verfassung, die durch einen Volksentscheid angenommen wurde, überhaupt erwähnt wird? Anscheinend nicht. Es ist die Verfassung der DDR von 1968, hier einige Informationen dazu.
Natürlich und zu Recht wird in der Ausstellung des DHM die Diskrepanz zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit an Hand der Bürgerrechte in der DDR abgearbeitet.
Ob eine Diskrepanz zwischen Verfassung und Wirklichkeit auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgemacht wird, blieb im Radiogespräch unerwähnt. Welchen Raum wird man einem Kritiker des bundesdeutschen Grundgesetzes und seiner Wirklichkeit wie Helmut Ridder einräumen?
Und eine letzte, vielleicht die wichtigste Frage:
Ob der Verfassungsrang solcher sozialen Menschenrechte, wie des Rechts auf Arbeit oder des Rechts auf Wohnung, den die DDR festgeschrieben hatte, gebührend gewürdigt wird? Und was die DDR geleistet hat, um Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit in diesen Lebensfragen in Übereinstimmung zu bringen und zu halten?
Das DHM hat sich, zumal in Zeiten von Schäuble 2.0, eines bedeutenden Themas angenommen.
Werde ich nach Besuch der Ausstellung ein weiteres mal den Eindruck seit 1989 anhaltender Gehirnwäsche haben?
kranich05 - 2008/09/23 11:41
„Majestät brauchen Sonne“ nennt Schamoni seinen Film über den deutschen Kaiser Wilhelm zwo und verwendet damit das skurril-fröhliche Pendant zu der bekannten Formulierung aus wilhelminischer Zeit, Deutschland beanspruche seinen Platz an der Sonne.